Vorwarnung wegen Küstengefahren auf den Kanarischen Inseln | Bild-Quelle: Gobierno de Canarias
Die Regierung der Kanarischen Inseln erklärt über die Generaldirektion für Notfälle eine Vorwarnsituation für Küstengefahren auf dem Archipel ab 0:00 Uhr am Samstag, den 15. Februar. […]
Betroffen sind vor allem die Nord- und Westküste von El Hierro, La Palma, Fuerteventura und Lanzarote sowie die Nordküste von La Gomera, Teneriffa und Gran Canaria.
Die Wettervorhersage deutet auf einen schlechten Seegang hin, mit kombiniertem Seegang und hauptsächlich Seegang mit Wellen von 2,5 bis 4 Metern, sowie Winden der Stärke 3/4 (12 - 28 km/h) mit Bereichen der Stärke 5 (29 - 38 km/h), die am Montag, den 17. abnehmen werden.
Darüber hinaus wird der Wind eine variable Richtung haben und am Samstag von Nordost auf Nord, am Sonntag von Nord auf Nordost und am Montag von Ost auf Südwest drehen. Es wird erwartet, dass die Dünung von einer Dünung zur nächsten wechselt, mit einer nordwestlichen Dünung von 2 - 3 Metern am Samstag und Montag und 3 - 4 Metern am Sonntag.
Gezeitenhochwasser:
Samstag: 2:20 - 3:05 Uhr und 14:40 - 15:25 Uhr
Sonntag: 2:50 - 3:40 Uhr und 15:10 - 15:50 Uhr
Montag: 3:20 - 4:05 Uhr und 15:35 - 16:45 Uhr.
Empfehlungen der kanarischen Regierung zur Eigensicherung
Angesichts dieser Situation empfiehlt die Regierung der Kanarischen Inseln der Bevölkerung, an den Küsten der Inseln äußerste Vorsicht walten zu lassen, und weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig es ist, die Ratschläge zum Selbstschutz in die Praxis umzusetzen, um keine Risiken auf See einzugehen.
Es ist wichtig, Spaziergänge entlang der Küste zu vermeiden und keine Fahrzeuge auf Straßen in Küstennähe zu fahren. Darüber hinaus sollten nautische oder sportliche Aktivitäten verschoben werden, und es ist nicht ratsam, an abgelegenen oder unbewachten Stränden zu baden.
Ebenso ist es unerlässlich, sich nicht auf Molen und Wellenbrechern aufzuhalten und sich nicht in Meeresnähe aufzuhalten, um nicht von den Wellen getroffen oder weggeschwemmt zu werden. Aus Sicherheitsgründen sollte nicht vergessen werden, dass das Baden an Stränden mit roter Flagge verboten ist und dass die Hinweise der Rettungsschwimmer und des Rettungspersonals immer befolgt werden sollten.
Im Falle eines Notfalls ist es wichtig, sofort die 112 anzurufen und zu erklären, was passiert ist, um spezialisierte Hilfe zu mobilisieren.
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