Das spanische Ministerium für den ökologischen Übergang und die demografische Herausforderung (MITECO) hat nach Medienberichten auf ein Kommuniqué des Inselpräsidenten Gran Canarias, Antonio Morales, geantwortet, dass sowohl die Auswahl der vorübergehenden Notmaßnahmen für mögliche Engpässe bei der Energieerzeugung auf den Kanarischen Inseln als auch deren Umsetzung in dem Gebiet in der Verantwortung der kanarischen Regionalregierung lägen.
Im Falle dieser Notmaßnahmen erklärt das spanische Ministerium, dass es nur für die Genehmigung der Deckung der dem Stromsystem angelasteten Kosten zuständig sei, die es in einem Entwurf einer Ministerialverordnung berechnet habe.
Dies wollte die spanische Regierung in einer Erklärung „klarstellen“, nachdem der Inselpräsident Gran Canarias, Antonio Morales, die Verwaltung aufgefordert hatte, zu verhindern, dass die Kanarischen Inseln im Jahr 2024 ein Energiedefizit von 300 Megawatt haben.
Nach Medienberichten räumt das Ministerium ein, dass die REE im Jahr 2021 auf die Notwendigkeit hingewiesen hat, die installierte elektrische Leistung auf den Kanarischen Inseln zu erhöhen, und versichert, dass diese Behörde seither zusammen mit der Regionalregierung versucht habe, Antworten zu geben, die mit den von den Kanaren geäußerten Bedenken übereinstimmen, und dabei die wirksamsten Lösungen für eine Situation zu finden, die sowohl aus technischer als auch aus rechtlicher Sicht sehr komplex sei.
Zu diesem Zweck habe das Ministerium stets auf jede einzelne Anfrage des kanarischen Regionalministeriums reagiert und zahlreiche Telefongespräche auf verschiedenen Entscheidungsebenen (technisch und politisch) mit den regionalen Behörden geführt, so dass drei Treffen im Jahr 2021, zwei im Jahr 2022 und vier im Jahr 2023 stattgefunden hätten.
Das Ministerium versichert auch, dass es in allen Arten von ordentlichen und außerordentlichen Angelegenheiten in seinen Zuständigkeitsbereichen in ständigem Kontakt gestanden und den kanarischen Behörden Lösungen angeboten habe. Bei diesem Dialog sei aber festgestellt worden, dass die von der kanarischen Regierung vorgelegten Vorschläge zur Stromversorgung rechtlich nicht durchführbar gewesen seien, was dem vorschlagenden Regionalministerium übermittelt und erläutert worden sei, heißt es in dem Kommuniqué.
Trotz alledem behauptet MITECO, dass es Maßnahmen ergriffen habe, um die Stromversorgung der Bürger der Kanarischen Inseln unter Einhaltung der gesetzlichen Garantien und des mit Europa vereinbarten Regulierungsrahmens zu gewährleisten.
Das Regionalministerium habe die spanische Regierung aufgefordert, per königlichem Gesetzesdekrets die zusätzliche spezifische Vergütungsregelung für die neuen Anlagen zu gewähren, ohne sie einem Wettbewerbsverfahren zu unterziehen. Dies sei aber rechtlich und von der Zuständigkeit her schwer zu rechtfertigen, so dass das Ministerium die kanarische Regierung über die Undurchführbarkeit informierte habe.
Die beantragte gesetzgeberische Maßnahme sei weder durchführbar gewesen noch habe sie dem entsprochen, was die Europäische Kommission genehmigt habe.
Jede Maßnahme außerhalb des von der Kommission genehmigten Rechtsrahmens erfordere ein Genehmigungsverfahren nach den Beihilfevorschriften, betont MITECO.
In Übereinstimmung mit dieser von der Europäischen Kommission genehmigten Regelung habe das Ministerium zusammen mit der kanarischen Regierung die Ausschreibungen für die langfristige Stromversorgung entworfen und jede zusätzliche kurzfristige Lösung müsse mit der Entscheidung der Europäischen Kommission von 2020 über die Konformität des RD 738/2015 mit dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen vereinbar sein.
Die bisher von der kanarischen Regierung vorgelegten Vorschläge seien jedoch offensichtlich konträr gewesen, was ein neues Genehmigungsverfahren erfordert hätte und somit das Risiko mit sich gebracht hätte, jahrelang nicht umgesetzt werden zu können, heißt es in der Mitteilung.
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