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Mit dieser Maßnahme soll die Sicherheit der Bevölkerung im Falle einer möglichen ungünstigen Entwicklung des gestern gemeldeten Feuers gewährleisten und die Löscharbeiten in dem betroffenen Gebiet nicht behindern.

Die Durchfahrt wird nur dann gestattet, wenn dies erforderlich ist, um zu den Viehzuchtbetrieben zu gelangen, um die Tiere zu versorgen oder zu retten.

Die Abteilung für Umweltmanagement und Sicherheit erklärte, dass dieses Verbot so lange aufrechterhalten wird, bis es durch einen ausdrücklichen Beschluss aufgehoben wird, sobald die Löscharbeiten abgeschlossen sind oder die Gefahr beendet ist.

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