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2023-04-11 Agecia Tributaria
Text- und Bild-Quelle: La Moncloa

Nach Artikel 31 der spanischen Verfassung ist jeder verpflichtet, entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der öffentlichen Ausgaben beizutragen, und zwar durch ein gerechtes Steuersystem, das sich an den Grundsätzen der Gleichheit und der Progression orientiert und unter keinen Umständen konfiskatorischen Charakter haben darf.

Steuern – Abgaben, Gebühren und Sonderbeiträge – sind ein Mittel, um die zur Finanzierung der öffentlichen Ausgaben erforderlichen Mittel zu erhalten. Die Zahlung von Steuern trägt zur Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen des Staates, der regionalen und lokalen Verwaltungen bei.

Was ist die persönliche Einkommensteuer (IRPF)?

Die Einkommenssteuer (IRPF) ist eine Steuer, die von den in Spanien ansässigen Bürgern an den Staat zu zahlen ist. Sie besteuert das im Laufe eines Jahres erzielte Einkommen, wobei die persönlichen und familiären Verhältnisse jeder Person berücksichtigt werden.

Was ist Einkommen im Sinne der Einkommensteuer?

Das Einkommen des Steuerpflichtigen ist das Gesamteinkommen, die Kapitalgewinne und -verluste sowie die gesetzlich festgelegten Einkommenszuweisungen, unabhängig vom Ort ihrer Entstehung und vom Wohnsitz des Steuerpflichtigen.

Es gibt ein persönliches und familiäres Minimum, das zur Deckung der lebensnotwendigen Bedürfnisse des Steuerpflichtigen und seiner Angehörigen bestimmt ist und daher nicht besteuert wird.

Wer muss diese Steuer entrichten?

Natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz auf spanischem Staatsgebiet haben, und solche, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland haben, in den in den Artikeln 8, 9 und 10 des Gesetzes 35/2006 vom 28. November festgelegten Fällen.

Welcher Prozentsatz des Einkommens wird für die persönliche Einkommenssteuer (IRPF) gezahlt?

Der Prozentsatz des erzielten Einkommens, der an den Staat abgeführt wird, hängt in erster Linie von der Art des Einkommens ab. Spareinkommen werden zu einem niedrigeren Satz besteuert als Nicht-Spar-Einkommen, das so genannte allgemeine Einkommen.

Dieses allgemeine Einkommen wird nach einem progressiven Tarif besteuert: Der Prozentsatz des Einkommens, der als Einkommenssteuer gezahlt wird, steigt mit zunehmendem Einkommen. Auf diese Weise werden Personen mit geringerem Einkommen begünstigt.

Welche Aufgaben hat die Steuerbehörde im Bereich der Einkommensteuer?

Die staatliche Steuerverwaltungsbehörde (AEAT), die dem Ministerium für Finanzen und öffentliche Aufgaben untersteht, ist für die wirksame Anwendung des staatlichen Steuer- und Zollsystems zuständig.

Die AEAT verfügt über einen grundlegenden telefonischen Informationsdienst für Steuerfragen: 91 554 87 70, der auch über 901 33 55 55 33 erreichbar ist, und ist von Montag bis Freitag von 9.00 bis 19.00 Uhr (im August bis 15.00 Uhr) geöffnet.

Wann beginnt die Einkommenssteuerkampagne 2022?

Die Termine für die Einreichung der IRPF-Steuererklärung für 2022 sind:

  • 11. April bis 30. Juni 2023 für die Online-Einreichung der Einkommens- und Vermögenssteuererklärung 2022.
  • 5. Mai bis 30. Juni 2023. Die AEAT kann Ihre Einkommenssteuererklärung 2022 telefonisch erstellen (Terminvereinbarung vom 3. Mai bis 29. Juni).
  • 1. bis 30. Juni 2023. Die AEAT kann Ihre Einkommensteuererklärung 2022 persönlich in ihren Geschäftsräumen erstellen (Terminvereinbarung vom 25. Mai bis 29. Juni).

 

Wo kann ich den Entwurf meiner Einkommensteuererklärung einsehen?

Der Entwurf der Einkommensteuererklärung und/oder die Steuerdaten können vom 11. April bis zum 30. Juni 2023 in der elektronischen Zentrale der AEAT eingesehen werden.

Die für den Zugang erforderlichen Identifikationssysteme sind:

  • Elektronisches Zertifikat
  • Cl@ve PIN-System
  • Referenznummer, die zuvor von der AEAT mitgeteilt wurde (kann seit dem 8. März angefordert werden).

Die Steuerzahler können den Entwurf der Steuererklärung auch über die Anwendung „Agencia Tributaria“ einsehen, indem sie das Cl@ve-PIN-System oder die oben genannte Referenznummer verwenden.

Wie kann ich meinen Entwurf der Einkommensteuererklärung bestätigen oder ändern und ihn einreichen?

Die Bestätigung und Einreichung des Entwurfs der Steuererklärung und gegebenenfalls die Änderung kann erfolgen:

  • Bei der Bearbeitungsstelle für Entwürfe/Rechnungen der elektronischen Zentrale der AEAT.
  • Persönlich, nach Terminvereinbarung, in jedem Büro oder jeder Verwaltung der AEAT sowie in den Büros der Steuerverwaltungen der Autonomen Gemeinschaften und der Städte mit Autonomiestatut, die eine Kooperationsvereinbarung für die Umsetzung des einheitlichen Steuerfenstersystems unterzeichnet haben.
  • Telefonisch, nach Vereinbarung, dank des Plans „Le Llamamos“, wenn die in der elektronischen Zentrale der AEAT genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Über die Anwendung „Agencia Tributaria“, wenn Sie den Entwurf der Steuererklärung nicht ändern oder zusätzliche Angaben machen müssen.

Sie können einen persönlichen oder telefonischen Termin bei der elektronischen Zentrale der AEAT oder innerhalb der festgelegten Fristen telefonisch unter 91 553 00 71 / 901 22 33 44 vereinbaren.

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