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Sitzung Regierungsrat
Bild-Quelle: Gobierno de Canarias

Die Regierung der Kanarischen Inseln hat auf ihrer Sitzung gestrigen am Donnerstag beschlossen, die vor 15 Tagen festgelegten Maßnahmen zur Eindämmung der durch COVID-19 verursachten Pandemie weiter zu deeskalieren …

Die Vereinbarung betrifft die allgemeine Kapazität, sowohl im Freien als auch in Gebäuden, sowie kulturelle und sportliche Aktivitäten, die in beiden Fällen auf allen Inseln auf 100 Prozent festgelegt wird, wie es für die Gesundheitsalarmstufen 1, 2 und 3 gilt.

Die Regierung nimmt diese neue Vereinbarung mit der Verpflichtung an, weiterhin, wie bisher, wachsam und umsichtig bei der Anpassung der Maßnahmen zu sein, wie es bereits in allen autonomen Gemeinschaften Spaniens der Fall sei.

Die neuen Maßnahmen, die im Amtsblatt der Kanarischen Inseln veröffentlicht werden, gelten zwischen dem 7. März um 0.00 Uhr und dem 30. April um 24.00 Uhr, wobei je nach Entwicklung der epidemiologischen und gesundheitlichen Daten gegebenenfalls eine Verlängerung genehmigt werden kann.

Das Verhalten der sechsten Welle, die durch die Omikron-Variante gekennzeichnet ist, habe zu Veränderungen bei der Übertragung, der Entwicklung und den Auswirkungen von COVID-19 und somit bei den Indikatoren geführt, die für die Überwachung analysiert werden müssen.

Neue Maßnahmen

Die wichtigsten neuen, befristeten Maßnahmen, die ab kommenden Montag auf den Inseln der Alarmstufen 1, 2 und 3 in Kraft treten werden, sind:

  • Allgemeine Sitzplatzkapazität: 100 Prozent, sowohl drinnen als auch draußen.
  • Kulturelle Aktivitäten: Unabhängig davon, ob es sich um eine Massenveranstaltung handelt oder nicht, beträgt die maximale Kapazität sowohl in offenen als auch in geschlossenen Räumen 100 Prozent.
  • Öffentliche Veranstaltungen: Kultur-, Erholungs-, Freizeit- und Unterhaltungsaktivitäten, einschließlich Sport, die sporadisch und an anderen Orten als den für die übliche Ausübung dieser Aktivitäten vorgesehenen Einrichtungen stattfinden, haben eine maximale Kapazität von 100 Prozent sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen und unabhängig davon, ob das Publikum steht oder sitzt oder Speisen verzehrt.
  • Föderierte und nicht-föderierte, professionelle und nicht-professionelle sportliche Aktivitäten: Diese sind im Freien oder in geschlossenen Räumen erlaubt, wobei der zwischenmenschliche Abstand von 2 Metern nach Möglichkeit eingehalten werden muss. Die Anzahl der Teilnehmer ist durch die spezifischen Vorschriften für jede Sportart begrenzt.
  • Trainingseinheiten, Wettkämpfe und Sportveranstaltungen: Die Kapazität der Öffentlichkeit wird sowohl in offenen als auch in geschlossenen Räumen 100 Prozent betragen, und es werden die Maßnahmen angewandt, die in der Vereinbarung des Interterritorialen Rates des Nationalen Gesundheitssystems vom 16. Februar 2022 über die Maßnahmen bei Massensportveranstaltungen, einschließlich derjenigen der Fußball-Profiliga und der ACB-Liga, festgelegt sind.
  • Kinder- und Jugendcamps: Die Kapazität beträgt 100 Prozent, sowohl für Outdoor- als auch für Indoor-Aktivitäten.
  • Zelten, Schutzhütten, nicht-soziale Herbergen und Lager mit Übernachtung: Das Zelten ist nicht erlaubt, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen, und der Bereich des Zeltens muss unter Einhaltung des Sicherheitsabstands abgegrenzt werden. Bei der Übernachtung ist ein Abstand von 2 Metern zwischen Betten, Kojen oder Personen zu gewährleisten und die Durchlüftung mit Außenluft ist zu gewährleisten.

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