Maske weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln | Bild-Quelle: La Moncloa
Der spanische Ministerrat hat am heutigen Dienstag die Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen ab dem 20. April abgeschafft …
Die Gesundheitsministerin Carolina Darias erklärte dazu, dass die hohe Durchimpfungsrate gegen COVID-19 und die epidemiologische Situation in Spanien die Verabschiedung dieser Maßnahme ermöglicht habe. 92 Prozent der Bevölkerung – 39 Millionen Menschen – seien vollständig geimpft worden, was bedeute, dass die Krankheit zurückgegangen sei und der größte Teil des Landes ein geringes Risiko aufweise.
Darias wies darauf hin, dass die Maske in den Schulen nicht obligatorisch sein werde. Auch am Arbeitsplatz werde sie im Allgemeinen nicht obligatorisch sein. Die für die Verhütung berufsbedingter Gefahren verantwortlichen Personen können jedoch in Übereinstimmung mit der entsprechenden Risikobewertung des Arbeitsplatzes die ihnen geeignet erscheinenden Präventivmaßnahmen festlegen, wie z. B. die Verwendung von Masken.
Bei Großveranstaltungen wie Sportwettkämpfen oder Konzerten, die sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien stattfinden, sei das Tragen einer Maske nicht mehr vorgeschrieben. Was die Kontinuität der Kapazitätsbegrenzungen betreffe, so wies die Ministerin darauf hin, dass dies in die Zuständigkeit der autonomen Gemeinschaften falle.
Ausnahmen von der Abschaffung der Maskenpflicht
Darias wies darauf hin, dass in bestimmten Bereichen wie Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen – Krankenhäuser, Transfusionszentren, Apotheken – sowohl für die dort tätigen Personen als auch für Besucher weiterhin eine Maskenpflicht bestehe. Auch in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sowie in Pflegeheimen würden sie für Mitarbeiter und Besucher, nicht aber für die Bewohner verpflichtend sein.
Die Vorschrift gilt auch weiterhin für den Luftverkehr, den Schienenverkehr, Busse und Schiffe, wenn der Sicherheitsabstand zwischen den Personen von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Beim Betreten von Bahnhöfen und auf Bahnsteigen ist die Maske nicht obligatorisch.
Verantwortungsvoller Umgang mit der Maske
Die Gesundheitsministerin erklärte, die Regierung empfehle die verantwortungsvolle Verwendung von Masken für gefährdete Bevölkerungsgruppen wie Menschen über 60, immungeschwächte Personen, Personen mit Risikokrankheiten und schwangere Frauen.
Sie empfahl außerdem, dass sie von Lehrern oder Schülern, die besonders gefährdet sind, bei Großveranstaltungen, in Menschenmengen und bei Familien- oder Privatfeiern verwendet werden, wenn eine gefährdete Person anwesend ist.
Die Ministerin erklärte weiter, dass die heute verabschiedete Maßnahme eine strategische Antwort auf die aktuelle epidemiologische Situation und auf den fast einstimmigen Vorschlag der Mitglieder des interterritorialen Rates des nationalen Gesundheitssystems sei, der am 6. April in Toledo getagt hatte.