Bild-Quelle: La Moncloa
Im Staatsanzeiger (BOE) wurde am heutigen Sonntag ein Erlass des Innenministeriums veröffentlicht, der die gesundheitlichen Anforderungen für die Einreise nach Spanien für Reisende aus Nicht-EU-Ländern lockert …
Diese können ab heute bei den Einreisekontrollen einen Impf- oder Genesungsnachweis oder eine Bescheinigung über eine negative Diagnose vorlegen, sodass Touristen aus Nicht-EU-Ländern die gleichen Bedingungen erfüllen wie Bürger der Europäischen Union und der Schengen-Länder.
Der Minister für Industrie, Handel und Tourismus, Reyes Maroto, erklärte: „Die neue Phase der Pandemie erlaubt es uns, die gesundheitlichen Anforderungen für die Einreise nach Spanien flexibler zu gestalten und Reisende aus Nicht-EU-Ländern auf die gleiche Stufe zu stellen wie Reisende aus der EU und den assoziierten Schengen-Ländern. Diese ausgezeichnete Nachricht, auf die der Tourismussektor schon lange gewartet hat, wird es den Touristen aus dem Ausland erleichtern, uns in der Hochsaison zu besuchen, und eine sichere Mobilität garantieren. Spanien entwickelt sich zu einem der begehrtesten Reiseziele der Welt, wie die Nachfrageindikatoren zeigen, die sich Monat für Monat dem Niveau vor der Pandemie annähern, und diese Maßnahme wird die Erholung des Sektors beschleunigen, indem sie die Einreise internationaler Reisender erleichtert.“
Gemäß der heute im BOE veröffentlichten Verordnung müssen Reisende, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen, unabhängig von ihrem Herkunftsort im Besitz einer der folgenden drei Bescheinigungen sein:
- Impfbescheinigung, die den vom Gesundheitsministerium festgelegten Anforderungen entspricht.
- Bescheinigung über einen negativen SARS-CoV-2-Diagnosetest. Gültig sind Tests vom Typ NAAT (PCR oder ähnlich), die innerhalb von 72 Stunden vor dem Abflug nach Spanien durchgeführt werden, oder ein Antigentest, der innerhalb von 24 Stunden vor dem Abflug nach Spanien durchgeführt wird.
- Von der zuständigen Behörde oder einem ärztlichen Dienst ausgestellte Genesungsbescheinigung mindestens 11 Tage nach Bestätigung einer COVID-Infektion durch PCR oder Antigentest. Diese Bescheinigungen haben eine Gültigkeit von 180 Tagen.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage jeglicher Bescheinigung befreit. Darüber hinaus müssen Passagiere, die auf dem Seeweg ankommen, sowie Passagiere, die auf Flughäfen mit einem digitalen EU-Covid-Zertifikat oder einem von der Europäischen Kommission als gleichwertig anerkannten Zertifikat ankommen, das SPTH-Gesundheitsformular nicht mehr ausfüllen.