illegal gefangener Fisch
Bild-Quelle: Gobierno de Canarias

Der Fischereiaufsichtsdienst der Generaldirektion für Fischerei der Kanarischen Regierung beschlagnahmte am vergangenen Dienstag auf der Insel El Hierro 29 Kilo illegal gefangenen Fisch, darunter Arten, die in Außengewässern nicht gefangen werden dürfen, wie Blaue Megrims, Ozeanische Megrims, Dornhai und Abade … 
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Nach einem Bericht der kanarischen Regierung hatten die Beamten um 12.00 Uhr zwei Fischer beim Speerfischen außerhalb der dafür zugelassenen Gebiete und ohne Markierungsboje beobachtetet. Jeder der festgestellten Verstöße wird im Gesetz über die Fischerei auf den Kanarischen Inseln als schwerwiegend eingestuft und kann mit Geldstrafen zwischen 301 und 60.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße mit zusätzlichen Sanktionen, wie dem Entzug der Fanglizenz oder der Beschlagnahme des verwendeten Fanggeräts, geahndet werden.

Gemäß Artikel 38.3 der Verordnung 182 vom 21. Dezember 2004, mit der die Vorschriften des kanarischen Fischereigesetzes gebilligt wurden, sieht die Verordnung eine Höchstfangmenge von fünf Kilogramm pro Person und Tag vor.

Darüber hinaus hat die Generaldirektion für Fischerei daran erinnert, dass die für bestimmte Arten festgelegten Mindestgrößen eingehalten werden müssen, da dies gewährleistet, dass sie sich mindestens einmal im Leben fortpflanzen.

Der Grafcan-Viewer hat die für die Ausübung der Unterwasserfischerei zugelassenen Gebiete veröffentlicht, um die Kenntnisse der Nutzer, die diese Tätigkeit ausüben, zu verbessern.

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