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2023-05-14 Spanien E-Roller DGT
Bild-Quelle: DGT

Nach einem Bericht des kanarischen Fernsehsenders RTVC kennen viele Bürger die Regeln auch gar nicht.

Nachfolgend erhalten Sie hier einige Hinweise, die bei der spanischen Verkehrsbehörde (DGT) nachzulesen sind.

Grundlegende Vorschriften

Vor der Fahrt ist es wichtig, die Regeln zu kennen, die die Benutzer von Fahrzeugen der persönlichen Mobilität (PMVs) beachten müssen, wenn sie in städtischen Gebieten unterwegs sind. Im Jahr 2020 wurden acht Todesfälle mit dieser Art von Fahrzeugen registriert, sieben davon auf städtischen Straßen und einer auf Überlandstraßen, also auf Straßen, auf denen ihre Benutzung verboten ist.

Jede Gemeinde kann den Verkehr von Mehrzweckfahrzeugen (einschließlich Elektrorollern) auf eine bestimmte Weise regeln. Allerdings müssen alle Nutzer bestimmte Mindestbedingungen erfüllen.

PMVs sind auf Bürgersteigen, Fußgängerzonen, Straßenübergängen, Autobahnen, Überlandstraßen oder Tunneln in städtischen Gebieten verboten. Die für die Benutzung zugelassenen Straßen sind in einer städtischen Verordnung angegeben. Gibt es keine solche Verordnung, ist der Verkehr auf allen städtischen Straßen erlaubt.

Die Geschwindigkeit dieser Fahrzeuge muss zwischen 6 und 25 km/h liegen.

Grundsätzlich verboten sind Fahren …

  • unter Alkohol oder Drogen.
  • mit mehr als einer Person.
  • mit Ohr-/Kopfhörern.
  • mit Mobiltelefonen.
  • auf dem Bürgersteig.
  • auf Landstraßen.
  • mit mehr als 25 km/h.

Als Ausstattung ist obligatorisch …

  • Bremssystem.
  • akustische Warneinrichtung (Klingel).
  • Rück- und Frontleuchten und Rückstrahler.

Es wird außerdem empfohlen

  • das Tragen eines Helms, auch wenn es die Gemeindeverordnung nicht vorschreibt.
  • eine Haftpflichtversicherung.

Einhaltung der Straßenverkehrsordnung

Da der Benutzer eines Elektrorollers die Straße benutzen muss, muss er natürlich auch die Straßenverkehrsordnung einhalten, auch wenn er über keinen Führerschein verfügt. Das Mindestalter ist in Spanien übrigens auf 16 Jahre festgelegt, so lange die entsprechende Stadtordnung kein anderes Alter zulässt.

Verstöße und entsprechende Strafen

Das Fahren eines Elektrorollers unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen kann mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 1.000 Euro je nach Alkoholpegel oder 1.000 Euro bei Drogeneinfluss geahndet werden. Bei einem positiven Test wird das Fahrzeug außerdem stillgelegt, wie dies auch bei allen anderen Fahrzeugen der Fall ist.

Die Benutzung eines Mobiltelefons oder eines anderen Kommunikationsgeräts während des Fahrens eines Elektrorollers wird mit 200 Euro geahndet.

Das Tragen von Kopfhörern, das Fahren bei Nacht ohne Beleuchtung oder reflektierende Kleidung oder das Nichttragen eines Helms wird mit einem Bußgeld von 200 Euro geahndet, wenn die Gemeindeverordnung diese Maßnahme vorschreibt.

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