2024-02-01 Kanaren Masken
Bild-Quelle: Gobierno de Canarias

Mit der Aufhebung der Maskenpflicht in den Gesundheitszentren schließen sich die Kanarischen Inseln anderen autonomen Gemeinschaften an, die angesichts der guten Entwicklung der epidemiologischen Daten diese Pflicht ebenfalls ausgesetzt haben.

Das regionale Gesundheitsministerium ist der Ansicht, dass die am 9. Januar in Kraft getretene Maskenpflicht dazu beigetragen hat, die Übertragung von Atemwegsviren in den folgenden Wochen zu verringern, insbesondere bei der älteren und anfälligeren Bevölkerung.

Empfohlene Verwendung von Masken

Trotz der Aussetzung der Verpflichtung hält das regionale Gesundheitsministerium an der Empfehlung fest, in öffentlichen und privaten Ambulanzen, Gesundheitszentren und Krankenhäusern auf den Kanarischen Inseln eine Maske zu tragen, um die Übertragung von Atemwegsviren auf besonders gefährdete Personen zu verhindern.

Rückgang der Grippeinzidenz auf den Kanarischen Inseln

Laut dem Überwachungsbericht über akute Atemwegsinfektionen (ARI) auf den Kanarischen Inseln, der von der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit der SCS für die Woche vom 22. bis 28. Januar erstellt wurde, beträgt die Inzidenzrate von ARIs 801,53 Fälle pro 100.000 Einwohner.

Diese Zahl stellt einen Rückgang gegenüber der Vorwoche dar, als eine Rate von 887,36 Fällen pro 100.000 Einwohner verzeichnet wurde, und gegenüber der Rate von 1.108,55 Fällen pro 100.000 Einwohner in der Woche vom 8. bis 14. Januar.

Diesem Bericht zufolge sind es die älteren Altersgruppen, die in der letzten Woche den stärksten Rückgang der ARI-Inzidenz zu verzeichnen hatten. So sank die Zahl der Fälle in der Altersgruppe der über 79-Jährigen von 1.114 auf 968 pro 100.000 Einwohner, in der Altersgruppe der 65- bis 79-Jährigen von 810 auf 676 Fälle und in der Altersgruppe der 45- bis 64-Jährigen von 760 auf 629 Fälle pro 100.000 Einwohner.

Schützende Maßnahmen

Das Gesundheitsministerium weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig es ist, beim Auftreten von Symptomen, die mit der Grippe oder dem Covid-19-Virus übereinstimmen, die notwendigen Schutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten, um zu vermeiden, dass die am stärksten gefährdete Bevölkerung einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt wird.

In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass beim Auftreten von Symptomen wie Husten, Fieber, Unwohlsein, Halsschmerzen, Verstopfung und laufender Nase u. a. die wichtigsten empfohlenen Präventivmaßnahmen sind, um eine Übertragung des Virus auf andere zu verhindern:

  • Tragen Sie eine Maske, wenn Sie sich mit anderen Personen in einem Raum aufhalten.
  • Verbessern Sie die Belüftung der Räume.
  • Häufige Handhygiene, insbesondere nach dem Naseputzen oder Husten.
  • Bedecken Sie Mund und Nase beim Niesen oder Husten mit dem Arm oder einem Taschentuch.
  • Verwenden Sie Einwegtaschentücher und werfen Sie sie nach jedem Gebrauch weg.
  • Vermeiden Sie sehr engen Kontakt mit gefährdeten Personen.
  • Teilen Sie keine Gläser, Bestecke, Handtücher oder andere Gegenstände, die mit Speichel oder Sekreten in Berührung gekommen sein könnten.

Empfehlung zur Impfung

Die Generaldirektion des öffentlichen Gesundheitswesens erinnert auch an die Bedeutung der Impfung gegen Grippe und Covid-19 als wichtigstes Mittel zur Verhinderung schwerer Fälle dieser Infektionen im Falle einer Ansteckung und zur Vermeidung des Zusammentreffens der beiden Infektionen bei ein und derselben Person, wodurch die Schwere der Erkrankung beim Patienten und die Belastung des Gesundheitssystems minimiert werden.

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