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2022 11 09 Kommunalwahlen
Einschreibung für die Wahlteilnahme | Bild-Quelle: Ayuntamiento de Adeje

Beteiligung von Ausländern an Kommunalwahlen

 


Für die Staatsangehörigen der Länder der Europäischen Union (EU) ist eine förmliche Erklärungen über die Bereitschaft, bei den Kommunalwahlen in Spanien zu wählen, erforderlich. Dies kann online, per Post oder persönlich im Rathaus des Wohnsitzes abgegeben werden.

a) Über das Internet:

Durch Zugriff auf die elektronische Zentrale des Nationalen Instituts für Statistik (INE) https://sede.ine.gob.es/manifestacionVotoPermanente/presentacion unter Verwendung des cl@ve-Systems.

b) Bei der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes:

Durch Ausfüllen des förmlichen Meldeformulars, Muster CERE.DFA, das der Interessent auch vom e-Büro des INE unter https://sede.ine.gob.es/manifestacionVotoPermanente/presentacion herunterladen kann.

c) Briefe

Nach einer offiziellen Information hat die OCE in den letzten Oktobertagen den in Spanien ansässigen EU-Bürgern eine Mitteilung mit ihren vorgedruckten Registrierungsdaten zugesandt.

Diese Mitteilung enthält einen Telematikschlüssel (CTT), der die Online-Stimmabgabe bei Kommunalwahlen ermöglicht, ohne dass man Zugang zum cl@ve-Systems hat.

Die Empfänger dieses Schreibens können ihren Wunsch, an den Kommunalwahlen teilzunehmen, entweder online mit Zugang zu cl@ve oder mit der CTT oder auf dem Postweg äußern, indem sie die Antwort auf das Schreiben direkt an die Provinzdelegation der OCE schicken, ohne dass sie dafür Porto zahlen müssen.

Fristen: Die Anmeldungen und förmlichen Erklärungen müssen bis spätestens 30. Januar 2023 erfolgen.

Quelle der Information: Ayuntamiento de la Histórica Villa de Adeje

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